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Energiebedarf für Nichtwohngebäude - Neue DIN 18599

Die neue EnEV 2007 unterscheidet zwischen Wohn- und
Nichtwohngebäuden. Zu den Nicht-Wohngebäuden zählen:

Bürogebäude, Betriebsgebäude, Schulen, Verwaltungsgebäude
 

Für Nichtwohngebäude wurde ein vollkommen neues Berechnungsverfahren eingeführt, das auf den Vorgaben der neuen DIN 18599 beruht.

Diese Norm erlaubt eine ganzheitliche energetische Berechnung der Gebäude, da hiermit
insgesamt folgende Komponenten erfasst werden :

Heizungsanlage
Warmwasserbereitung
Lüftung/Klimatisierung
 Beleuchtung  

Das Ergebnis stellt den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes dar.


 18600




Es steht erstmals ein allgemein gültiges und umfassendes Rechenverfahren für alle Gebäudetypen zur Verfügung. Für Neubauten (ausser Wohngebäuden) ist dieses Berechnungsverfahren ab dem 01.01.2008 verbindlich vorgeschrieben.

Wir setzen dieses komplexe Werkzeug auch bei der Energieberatung im Baubestand ein, weil nur hiermit eine umfassende und fundierte Analyse des gesamten Energiebedarfs des Gebäudes möglich ist.

Beispiele für erstellte Energieausweise für Kommunen:

Referenzen

für von uns durchgeführte Energieberatungen/_konzepten bei Nichtwohngebäuden sind z. B.:

Staatskanzlei in Mainz
Berufsbildende Schule in KL
Grundschulen in Winnweiler und Sippersfeld
Gesundheitsamt in KL.

Referenzliste

 

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