Energiebedarf für Nichtwohngebäude - Neue DIN 18599
Die neue EnEV 2007 unterscheidet zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zu den Nicht-Wohngebäuden zählen:
Bürogebäude, Betriebsgebäude, Schulen, Verwaltungsgebäude
Für Nichtwohngebäude wurde ein vollkommen neues Berechnungsverfahren eingeführt, das auf den Vorgaben der neuen DIN 18599 beruht.
Diese Norm erlaubt eine ganzheitliche energetische Berechnung der Gebäude, da hiermit insgesamt folgende Komponenten erfasst werden :
Heizungsanlage Warmwasserbereitung Lüftung/Klimatisierung Beleuchtung
Das Ergebnis stellt den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes dar.

Es steht erstmals ein allgemein gültiges und umfassendes Rechenverfahren für alle Gebäudetypen zur Verfügung. Für Neubauten (ausser Wohngebäuden) ist dieses Berechnungsverfahren ab dem 01.01.2008 verbindlich vorgeschrieben.
Wir setzen dieses komplexe Werkzeug auch bei der Energieberatung im Baubestand ein, weil nur hiermit eine umfassende und fundierte Analyse des gesamten Energiebedarfs des Gebäudes möglich ist.
Beispiele für erstellte Energieausweise für Kommunen:
Referenzen
für von uns durchgeführte Energieberatungen/_konzepten bei Nichtwohngebäuden sind z. B.:
Staatskanzlei in Mainz Berufsbildende Schule in KL Grundschulen in Winnweiler und Sippersfeld Gesundheitsamt in KL.
Referenzliste
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